Vermehrte Anfragen zu neuen Freiflächen-PV-Anlagen hat den Gemeinderat dazu veranlasst sich nach längerer Zeit sich in der Sitzung vom 18.10.2021 wieder mit den Kriterien für solche Vorhaben zu befassen. Uns ist bewusst, dass es sehr schwierig ist, alle Interessen angemessen zu berücksichtigen. Wir benötigen langfristig sehr viel grünen Strom und wir sind in der Pflicht uns hierzu auch angemessen zu beteiligen. Trotzdem wollen wir, dass die Beeinträchtigungen für alle Betroffenen so gering und verträglich wie möglich zu begrenzen sind.

Einsehbarkeit, Flächenauswahl, Biodiversitätsstrategie, Wertschöpfung vor Ort und die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Folgende Standorte erscheinen für PV-Freiflächenanlagen NICHT geeignet:

– Potentielle Erweiterungsflächen für Wohnbebauung, Gewerbe oder Landwirtschaft
– Flächen die am Ortsrand gelegen sind und den Ortscharakter/das Ortsbild beeinträchtigen können.

Ziele:

– Schaffung wertvoller Lebensräume für Pflanzen und Tiere bei zeitgleicher regenerativer Stromproduktion.
– Förderung des Humusaufbaus (CO2-Speicher) und Vermeidung von Bodenerosion.
– Produktion von regenerativem Strom unter größtmöglicher Schonung von Natur, Landschaftsbild und Bürger.

Wünschenswert sind kleine Anlagen bis max. 3-5 Hektar zur besseren Einbindung in der Landschaft.

Vorstellbarer Zubau bis 2030:
– 4-5 Anlagen mit je 0,75 – 3 MW
– Summe: 5-10 MW installierte Leistung
– Netto-Flächenverbrauch: 6-11 ha

Link: Die kompletten Kriterien finden Sie hier