Friedhofgestaltung &
neue Friedhofssatzung Neusitz

Der Wunsch nach pflegeleichten Urnengrabstellen auf dem Friedhof in Neusitz war für uns der Anlass, den gemeindlichen Teil des Friedhofs in Neusitz neu zu überplanen. Für die Anlage von Urnenbaumgräbern werden im nordöstlichen Teil zwei Bäume (Robinien) gepflanzt. Im Anschluss sind hier dann 24 Urnengräber je Baum möglich. Eine Neubelegung der vorhandenen Erdgräber ist deshalb ab sofort in dieser Fläche nicht mehr möglich.

Auf dieser Fläche soll entlang der Friedhofsmauer eine Bestattung in Rasengräber möglich werden.
Nach ca.  einem Jahr, wenn das Grab von den Angehörigen abgeräumt und ein Grabstein gesetzt wurde, wird von uns Rasen eingesät und die Angehörigen haben keinen Pflegeaufwand mehr.

Die komplette Pflege wird auf uns übertragen!

Wir versuchen so zügig wie möglich die Voraussetzungen für diese beiden neuen Grabarten (Urnenbaumgrab und Rasengrab) auf dem Friedhof zu schaffen. Der Weg von der Leichenhalle zur Kirche wird neu gerichtet. Im südlichen Teil des Friedhofs werden weiter die Einzel- und Doppelgräber angelegt. Belegung ab sofort in Doppelreihe. Ein Baum (Winterlinde) wird gepflanzt.

Wenn der Platz für die Urnen-Erdgräber an der Leichenhalle belegt ist, wird an der Friedhofshecke (Südosten) neu mit Grabfeldern begonnen.
Eine vollständige Grababdeckung mit einer Steinplatte ist nicht mehr gewünscht. Laut neuer Satzung ist nur eine maximale Abdeckung mit 65 % möglich.

Der Gemeinderat hat die Satzungen am 19.4.2021 genehmigt. In Kraft treten Sie am 1.5.2021

Weitere Details können Sie den beiden Friedhofssatzungen entnehmen.