Aufgrund der Initiative mehrerer Hundehalter, hat sich der Gemeinderat mit den Themen Leinenpflicht und Hundekot beschäftigt. Als Ergebnis wurde entschieden, dass die Gemeinde Neusitz ab 1.2.2024 eine Hundeverordnung in Kraft setzt. Hunde mit mind. 50 cm. Schulterhöhe müssen dann in den geschlossenen Ortschaften an der Leine geführt werden. Am Wochenende und an Feiertagen gilt das auch auf Wander-, Rad- und Feldwegen von 8-20 Uhr.

Hundekot: Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, dass die Verursacher von nicht entfernten Hundekot mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden können. Das regelt der bayerische Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“ und die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Bitte beachten Sie auch, dass auch landwirtschaftliche Flächen keine Hunde-WC sind. Hier werden hochwertige Lebens- und Futtermittel hergestellt.

Wir bitten alle Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgt werden.

An dieser Stelle darf ich mich aber auch bei der überwiegenden Mehrzahl der Hundehalter bedanken, die dies vorbildlich praktizieren.

Als Beauftragte für Hundefragen im Gemeinderat steht auch Frau Edith Vogel für Ihre Fragen zur Verfügung.

Manuel Döhler
1. Bürgermeister

HundeordnungHundeverordnung HundeV Gemeinde Neusitz 1.2.2024