Neusitz, 10. August 2020

Wasser

Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020

Folgende Vorgehensweise ist bei der diesjährigen Wasserabrechnung hinsichtlich der Mehrwertsteueränderung geplant:

Grundsätzlich ist der Ablesezeitraum (01.01. – 31.12.) für die Besteuerung der Abrechnungsbeträge maßgeblich. Da dieser ein Kalenderjahr beträgt und zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 endet, wird bei der Abrechnung der ermäßigte Steuersatz von 5 % für die gesamten jährlichen Wasserlieferungen verwendet.

Es ist somit keine Ablesung zum 30.06.2020 und keine Berichtigung der Vorauszahlungen für 2020 erforderlich. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft in

Rothenburg o.T., Frau Jutta Moll, Tel. 09861 / 9435-22.